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Hannah Arendts politische Philosophie 

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1. Einleitung

2. Totalitarismus und Revolution
2.1 Die totale Herrschaft
2.1.1 Nationalismus
2.1.2 Imperialismus
2.1.3 Die Partei neuen Typs
2.1.4 Die Rolle der Geheimorganisationen
2.1.5 Die Bewegung
2.1.6 Totalitarismus
2.1.7 Apokalypse
2.1.8 Fazit
2.2 Die Revolution
2.2.1 Die Umwälzung und das Prozeßdenken
2.2.2 Die Räte
2.2.3 Zusammenfassung

3. Das Politische
3.1 Das Herstellen
3.1.1 Die Zweck-Mittel-Relation
3.1.2 Anfang und Ende
3.1.3 Die Subjekt-Objekt-Spaltung
3.1.4 Ein Beispiel
3.1.5 Das Problem der Herstellenskategorie
3.1.6 Der Triumph des Herstellens
3.1.7 Das Herstellen und das Politische
3.1.8 Zusammenfassung
3.2 Die Arbeit
3.3 Das Handeln
3.3.1 Handeln als Kausalität
3.3.2 Das politische Handeln
3.4 Exkurs: Theater
3.5 Die Gebürtigkeit
3.6 Das WER-EINER-IST
3.7 Die Macht und der Erscheinungsraum
3.8 Exkurs: Vertragstheorie und Feminismus
3.9 Unabsehbarkeit und Narrativität

4. Politik, Feldtheorie und Kommunikation
4.1 Feldtheorie
4.2 Informations- und Kommunikationstheorie
4.2.1 Shannon und Weaver
4.2.2 Erstmaligkeit und Bestätigung
4.3 Eine Feldtheorie der Kommunikation
4.4 Anwendung auf das Politische
4.4.1 Erstmaligkeit und Bestätigung im Politischen
4.4.2 Das Politische im Kommunikationsfeld
5. Zusammenfassung
6. Literatur

2.1.2 Imperialismus


Den Imperialismus behandelt Hannah Arendt im 2. Teil der Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft S. 207ff. Sie datiert dieses Phänomen auf die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Der Imperialismus entspringt den Bedürfnissen des Kapitals. Das Wirtschaftswachstum in den europäischen Staaten stößt an seine Grenzen und das überschüssige Kapital kann nur investiert werden, wenn neue Arbeiter und neue Kunden erschlossen werden. Das ist das Motiv zum Erwerb der Kolonien. Der Bereich des Wirtschaftlichen steht bei Arendt im krassen Gegensatz zum Politischen und stellt eine Gefahr für das Politische dar. Diese Gefahr wird im Imperialismus virulent. Die Expansion folgt wirtschaftlichen Interessen und nicht politischen Erwägungen. Die Bevölkerung der Kolonien wird nicht regiert, sondern verwaltet. Sie hat keine Bürgerrechte, sondern ist der Willkür der Kolonialbeamten ausgeliefert, die durch Verordnungen regieren. Während ein Gesetz nur aus einem politischen Vorgang entstehen kann, an dem das Volk beteiligt ist, entsteht eine Verordnung aus einem anonymen Verwaltungsapparat, der für die Beherrschten undurchsichtig ist. Verordnungen sind eigentlich dazu gedacht, formelle Details der Verwaltung zu regeln, die der Gesetzgeber für zu unwichtig erachtet hat, um sie in Gesetze zu fassen. Die Verordnung ist dem Gesetz so stets nach- und untergeordnet. Wenn sie zum alleinigen Herrschaftsinstrument wird, ist es mit dem Rechtsstaat vorbei. Und das ist genau das, was die Nazis von den Imperialisten gelernt haben: die anonyme bürokratische Herrschaft auf dem Verordnungswege. Das wirft natürlich die Frage auf, wie die Tätigkeit der gesetzgebenden Körperschaften, also vor allem des Reichstages, in der Nazizeit zu bewerten ist. Es wurden schließlich auch Gesetze beschlossen, die einem formal legitimen Gesetzgebungsvorgang entsprangen. Diese Frage kann hier jedoch nicht weiter erörtert werden.

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Zuletzt aktualisiert am 09.02.2006