Kommentar der GdP
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7 Gründung der Reichsgewerkschaft 1919-1931
Zu Beginn der Weimarer Republik war die Basis der Polizeibeamten im Deutschen
Reich bereits gut organisiert. Für 1920 liegt eine Liste von Berufsverbänden
der Länder vor, in der nur Oldenburg, Danzig und Schaumburg-Lippe
fehlen1. Die Polizeibeamten der deutschen Kolonien dagegen sind
zu diesem Zeitpunkt schon an der Gewerkschaftsbewegung beteiligt2.
Auf dieser schon recht breiten Basis bauten ab 1919 Versuche auf, eine reichsweite Einheitsgewerkschaft zu bilden. Diese Bemühungen dauerten zwölf Jahre, bis sie 1931 zum Erfolg führten; zu spät, wie es scheint, denn die junge Polizeigewerkschaft wurde schon zwei Jahre später von den Nazis verboten. Die Berufsorganisationen der Polizisten waren zunächst getrennt nach Fachrichtungen, Regionen, staatlicher und kommunaler Polizei und teilweise auch nach Dienstgraden. Es gab verschiedene Ansätze, diese Trennungen zu überwinden. So vereinigten sich in Preußen 1919 der Verband der Kgl. Schutzmannschaft Preußens E.V. und der Bund der kommunalen Polizeibeamten Preußens zum Verband der Polizeibeamten Preußens E.V. Im gleichen Jahr gründete sich eine Vereinigung deutscher Kriminalbeamten, wobei die Kriminalbeamten zugunsten der reichsweiten Organisation die Verbindung mit der Schutzmannschaft lösten. Im gleichen Jahr gründet sich der Reichsverband deutscher Polizeibeamten, eine lose Verbindung von bestehenden Organisationen,3 die dem Deutschen Beamten-Bund beitritt. Dieser Reichsverband beschließt auf seinem Verbandstag 1920: "Die Einheitsgewerkschaft tritt am 1.10.1920 in Kraft. Am genannten
Tage gehen sämtliche Organisationen in dem Reichsverband auf."
Dazu kommt es aber nicht, weil die Fachverbände selbständig bleiben wollen. In ähnlicher Weise scheitern andere Versuche der Einigung, bis man sich 1931 endlich soweit angenähert hat, daß die Reichsgewerkschaft Deutscher Polizeibeamten gegründet werden kann.4 In der Reichsgewerkschaft waren, wie in allen ihren Vorgänger-Organisationen nur Beamte organisiert. Mir liegen allerdings auch keine Angaben über Arbeiter und Angestellte bei der Polizei vor, so daß nicht ersichtlich ist, ob diese Berufsgruppen unterrepräsentiert waren. Ebensowenig ist in den Quellen von Frauen die Rede. Vermutlich können alle drei Gruppen vernachlässigt werden, was aber an dieser Stelle nicht überprüft werden kann. Schwierig ist auch der Organisationsgrad der Polizeigewerkschaft zu bestimmen. Die vorliegenden Zahlen für das Reich sind sehr ungenau. Sie liegen 13 Jahre auseinander und beziehen sich auf unterschiedliche Berufsgruppen. So spricht Leßmann von 80.000 Schupos im Reich 1918, und die Zahl von 117.125 Mitgliedern bei der Reichsgewerkschaft, die alle Polizeisparten umfaßte, stammt von 1931 5. Immerhin lassen diese Zahlen erkennen, daß der Organisationsgrad hoch gewesen sein muß. 2 Gniesmer S.20 3 Es ist bei Gniesmer einmal vom Reichsverband der Polizeibeamten Deutschlands und einmal vom Reichsverband Deutscher Polizeibeamten die Rede. Da nicht gesagt wird, daß es sich um konkurrierende Organisationen gehandelt habe, nehme ich an, daß die Bezeichnungen synonym sind. 4 Im einzelnen nachzulesen bei Gniesmer S.14-24 5 Leßmann S.12, Gniesmer S.23 |